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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.
Weiterhin ist das Amtsgericht zuständig in Betreuungssachen sowie für Hinterlegungssachen und die Beratungshilfe.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".