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Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Tübingen
1. Allgemeines
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Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes beginnen beim Landgericht Tübingen derzeit an zwei Einstellungsterminen (April und Oktober) Referendarinnen und Referendare ihre Ausbildung. Betreut werden die Referendarinnen und Referendare vom Ausbildungsleiter und der Referendargeschäftsstelle. Diese ist Ansprechpartner für Fragen rund um das Referendariat.
2. Zuweisung zu den Stationsausbildern
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a. Pflichtstationen in Zivilsachen und in Strafsachen
In der Zivilstation werden die Referendarinnen und Referendare den Richterinnen und Richtern der Zivilkammern des Landgerichts Tübingen oder den mit Zivilsachen befassten Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte des Bezirks (Bad Urach, Calw, Münsingen, Nagold, Reutlingen, Rottenburg und Tübingen)zugeteilt. In der Station für Strafsachen werden die Referendarinnen und Referendare in der Regel der Staatsanwaltschaft in Tübingen zugewiesen. Alternativ ist eine Einzelausbildung auch bei den Strafrichterinnen und Strafrichtern möglich.
b. Pflichtstationen Rechtsanwalt I und II und Wahlstation
In den beiden Rechtsanwaltstationen und in der Wahlstation erfolgt die Zuweisung zu den Einzelausbildern durch das Oberlandesgericht Stuttgart.
c. Pflichtstation Verwaltung
In der Verwaltungsstation werden die Referendare den Einzelausbildern durch den Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare beim Regierungspräsidium Tübingen zugewiesen. Die Homepage des Regierungspräsidiums finden sie hier.
3. Arbeitsgemeinschaften / Examensklausurenkurs / Bibliothek
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Die die praktische Ausbildung begleitenden Einführungslehrgänge und der praxisbezogene Unterricht werden beim Landgericht Tübingen in Arbeitsgemeinschaften mit abgehalten.Neben den Klausuren, die in den Arbeitsgemeinschaften geschrieben werden, findet beim Landgericht Tübingen zur Examensvorbereitung ein Klausurenkurs statt. Zusätzlich zur Gerichtsbibliothek ist eine Referendarsbibliothek (zugleich Aufenthaltsraum für Referendarinnen und Referendare) vorhanden.
Der Ausbildungspersonalrat „APR“ (Email APR) am LG Tübingen ist das Vertretungsorgan in Personalfragen für alle hier beschäftigten Rechtsreferendare.
4. Weitere Informationen
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Informationen zum Referendariat finden Sie detailliert in der Broschüre "Rechtsreferendare beim Landgericht Tübingen. Sie können diese als pdf-Datei hier öffnen und bei Bedarf herunterladen oder als Broschüre ausdrucken. Die Broschüre enthält nicht durchgängig die aktuellen Ansprechpartner; diese finden Sie auf dieser Internetseite. Weitere Informationen finden Sie über diesen Link auf den Seiten des Landesjustizprüfungsamts.
Informationen über die zweite juristische Staatsprüfung erhalten Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.
5. Ausbildungsleiter | Referendarsgechäftsstelle
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Herr VRLG Dr. Fad
Zimmer 234
Frau Brandt / Frau Schon / Frau Di Raimondo
Zimmer 314 / Zimmer 308
Rechtsreferendare
Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu.
Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.