Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes beginnen beim Landgericht Tübingen derzeit an zwei Einstellungsterminen (April und Oktober) Referendarinnen und Referendare ihre Ausbildung. Betreut werden sie vom Ausbildungsleiter und der Referendargeschäftsstelle. Diese ist Ansprechpartner für Fragen rund um das Referendariat.
a. Pflichtstationen in Zivilsachen und in Strafsachen
In der Zivilstation weist der Ausbildungsleiter werden die Referendarinnen und Referendare den Richterinnen und Richtern der Zivilkammern des Landgerichts Tübingen oder den mit Zivilsachen befassten Richterinnen und Richtern der Amtsgerichte des Bezirks (Bad Urach, Calw, Münsingen, Nagold, Reutlingen, Rottenburg am Neckar und Tübingen zu. In der Station für Strafsachen werden die Referendarinnen und Referendare in der Regel der Staatsanwaltschaft in Tübingen zugewiesen. Alternativ ist eine Stationsausbildung auch bei den Strafrichterinnen und Strafrichtern im Bezirk des Landgerichts Tübingen möglich.
b. Pflichtstationen Rechtsanwalt I und II und Wahlstation
Für die beiden Rechtsanwaltsstationen und die Wahlstation erfolgt die Zuweisung zu den Stationsausbilderinnen und Stationsausbildern durch das Oberlandesgericht Stuttgart.
c. Pflichtstation Verwaltung
In der Verwaltungsstation werden die Referendarinnen und Referendare durch den Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare beim Regierungspräsidium Tübingen zugewiesen. Die Homepage des Regierungspräsidiums finden sie hier.
Der die praktische Ausbildung begleitende Unterricht (Einführungslehrgänge zu Beginn der Pflichtstationen, praxisbezogener Unterricht im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie besondere Lehrveranstaltungen) werden in Arbeitsgemeinschaften beim Landgericht Tübingen erteilt. Neben den Übungsklausuren, die in den Arbeitsgemeinschaften geschrieben werden, findet am Landgericht Tübingen zur Examensvorbereitung ein Klausurenkurs statt. Zusätzlich zur Gerichtsbibliothek ist eine Referendarsbibliothek (zugleich Aufenthaltsraum für Referendarinnen und Referendare) vorhanden.
Der Ausbildungspersonalrat „APR“ (Email APR) am LG Tübingen ist das Vertretungsorgan in Personalfragen für alle hier beschäftigten Rechtsreferendare.
Herr VRLG Dr. Fad
Zimmer 234
Frau Brandt / Frau Schon / Frau Di Raimondo
Zimmer 314 / Zimmer 308
RP Tübingen
Herr Blankenhorn
OLG Stuttgart
Herr RiOLG Dr. Klink