Hinweise zum elektronischen Mahnverfahren

                                                Übersichtskarte der Mahngerichte mit autom. Mahnverfahren

Allgemeines

Das automatisierte Mahnverfahren ist seit 1982 als eines der meistgenutzten EDV-Verfahren der Justiz im praktischen Einsatz. Bereits seit 1.5.2007 ist diese Form der Bearbeitung in allen Bundesländern eingeführt. Die maschinelle Bearbeitung ist deshalb längst als Standard etabliert und wird durch Industrie, Wirtschaft und Anwaltschaft in bidirektional durchgängig elektronischem Datenaustausch effizient und effektiv genutzt. Alle nationalen Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung werden seither maschinell bearbeitet, seit 1982 wurden bisher bundesweit ca. 250 Millionen Mahnverfahren automatisiert abgewickelt.

Die Automation hat zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung geführt: In Baden-Württemberg werden im Durchschnitt knapp 70 % aller Anträge innerhalb von zwei Tagen, weitere fast 30 % innerhalb von 5 Tagen erledigt. Die wichtigsten Ziele der Automation, einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren rationeller und zügiger zu gestalten, wurden damit verwirklicht. Die Justiz erbringt damit einen wichtigen Beitrag zur modernen und bürgerfreundlichen Dienstleistung.

Dabei gibt es auch Länderkooperationen / gemeinsame Mahngerichte: Das Amtsgericht Wedding (Berlin) ist auch für die Mahnverfahren Brandenburgs, das Amtsgericht Hamburg für die Mahnverfahren Mecklenburg-Vorpommerns, das Amtsgericht Mayen (Rheinland-Pfalz) für die Mahnverfahren des Saarlandes und das Amtsgericht Aschersleben (Sachsen-Anhalt) für die Mahnverfahren der Länder Sachsen und Thüringen zuständig.

Die bundesweite Koordinierung des Verfahrens erfolgt durch das Justizministerium Baden-Württemberg, die zentrale technische Betreuung durch das IuK Fachzentrum beim Oberlandesgericht Stuttgart, das für Pflege und Weiterentwicklung ebenso wir für Anwenderunterstützung verantwortlich ist.

Antragserfordernisse

Inzwischen gehen über 99 % der Verfahren in maschinell lesbarer Form ein. Über 90% davon vollelektronisch über so genannte sichere Übermittlungswege. Eine Sonderform der maschinellen Lesbarkeit wurde für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet, die nicht über eine Software zur Erstellung des elektronischen Austauschformats verfügen: diese können unter dem Portal www.online-mahnantrag.de einen so genannten „Barcode-Antrag“ erstellen, der auf Papier gedruckt und an das Mahngericht geschickt werden kann. Wer keinen Internetzugang hat, kann für die Antragstellung die dafür eingeführten, besonderen Vordrucke im Schreibwarenhandel, bei Vordruckherstellern usw. beziehen. Weitere Einreichungsformen, wie der Austausch von Magnetbandcassetten sind zwar noch zugelassen, werden aber nur noch sehr vereinzelt genutzt. 

In Baden-Württemberg ist für die Antragstellung ausschließlich das

Amtsgericht Stuttgart - Mahnabteilung - 70154 Stuttgart

als zentrales Mahngericht zuständig.

Von diesem Gericht oder unter https://www.mahngerichte.de/publikationen/broschueren/ ist auch eine ausführliche Broschüre über die "Die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren" zu beziehen, in denen der Verfahrensablauf erläutert und Hilfestellung beim Ausfüllen und Einreichen der Anträge gegeben wird. 
Interessenten für den elektronischen Datenaustausch können die dafür vorgeschriebenen Konditionen beim Oberlandesgericht Stuttgart – IuK Fachzentrum Justiz anfordern.
Für die gewerbliche Nutzung kann ein elektronisches Orts- und Gerichtsverzeichnis zur Ermittlung von Orten und Gerichten Deutschlands beim Ministerium der Justiz angefordert werden. Zur Ermittlung im Einzelfall steht Ihnen das Orts- und Gerichtsverzeichnis auch unter www.justiz.de zur Verfügung.

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